Am Randweg 2-8 werden vier zweigeschossige Wohnateliers für bildende KünstlerInnen realisiert. Sie bilden einen teilweisen Ersatz für die Kunstkanalräume, die aufgrund der Bauvorschriften abgebrochen werden müssen.

Während an der Lorrainestrasse 15 Atelierraum allgemein gemietet werden kann, sind die 4 Ateliers am Randweg bildenden KünstlerInnen vorbehalten. Die Vermietung erfolgt in Absprache mit einem noch zu bestimmenden Fachgremium und die Nutzung ist auf 5 bis 6 Jahre limitiert, damit mehr KünstlerInnen im Wechsel profitieren können. Eine dauernde Untervermietung ist bei den Künstlerateliers ausgeschlossen.
1.jpg 10.jpg 11.jpg 12.jpg
13.jpg 14.jpg 15.jpg 16.jpg























Kontakt: Martin Zulauf, Werkgruppe, Tel 031 388 00 84, Fax 031 388 00 99