A1 Individuelle Grundrisse - langsfristiger Vertrag
A2 A2 Die Hülle
A3 MieterInnenausbau
A4 Miete oder Eigentum
A5 Termine


A 1 Individuelle Grundrisse – langfristiger Vertrag


Die Wohnvorstellungen sind individuell und sie verändern sich mit den Lebenssituationen der BewohnerInnen. Beides soll mit der Rohbaumiete und der Miete auf Mass berücksichtigt werden. Sie wählen die Grösse Ihrer Wohnung und richten den Grundriss nach Ihren Vorstellungen ein, z.B. mit 3, 4 oder 5 Zimmern oder auch gar keinen festen Raumeinteilungen. Die grosse Bandbreite der Möglichkeiten ist unter dem Stichwort Wohnräume dargestellt. Miete auf Wunsch ist natürlich am einfachsten bei der Erstvermietung – die gewählte Konstruktion ermöglicht jedoch auch spätere Anpassungen. Zur Absicherung von Mieter- und Vermieterseite setzen die Rohbaumiete und die Miete auf Mass einen langfristigen Mietvertrag voraus.


A 2 Die Hülle


Fest vorgegeben ist die Konstruktion, die Gebäudehülle und die Heizung. Die Sanitär- und Elektroanschlüsse sind so vorbereitet, dass sie eine grosse Grundrissflexibilität ermöglichen. In den Böden sind im EG und der Attika Teilbereiche so vorbereitet, dass offene Galerien gestaltet werden können – auch nachträglich. Nur die Wohnungstrennwände im Rasterabstand von 7.2 m sind tragend. Innerhalb dieses Feldes ist der Raum frei einteilbar.


A 3 MieterInnenausbau


Im gewählten Raum können die MieterInnen ihren Wunschausbau selbst und auf eigene Kosten realisieren (Rohbaumiete) oder durch die Vermieterin realisieren lassen (Miete auf Mass). Da die Vermieterin bei der Rohbaumiete den Ausbau nicht finanzieren muss, reduziert sich die Miete bei den Wohnflächen um ca. 20%,bei Arbeitsflächen um 10 – 15%. Und falls bei der Miete auf Mass ein höherer Standard gewünscht wird, erhöht, sich die Miete entsprechend. Da Luxuswohnungen beim Volo1 Projekt aus dem Rahmen fallen würden, soll dabei der Spielraum nach oben begrenzt werden. Ebenfalls limitiert ist zwangsläufig auch der Beratungsaufwand, den die Planer für Individuelle Lösungen leisten können.
Die Wohnungen, für die kein Mieterausbauinteresse besteht, werden normal ausgebaut und vermietet.


A 4 Miete oder Eigentum


Das Modell Miete auf Mass bzw. Rohbaumiete gibt den NutzerInnen dieselbe oder sogar mehr individuelle Freiheit als das Stockwerkeigentum. Weshalb wird nicht diese Rechtsform gewählt? Ein erster Grund liegt bei der Bauträgerschaft. Die alternativen Pensionskassen PUK und GEPABU suchen das Kapital sinnvoll und langfristig anzulegen. Aber auch für die NutzerInnen hat die Miete Vorteile: durch die Untermiete bietet auch ein längerfristiger Vertrag Spielraum und bei einem Wohnortwechsel entfällt das Verkaufsrisiko.
Die Mietverträge werden sich am Vertragsmodell der Stiftung Wohnqualität orientieren, welches auf eine mehr oder weniger weit reichende Selbstverwaltung der MieterInnen abzielt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Website www.wohnqualitaet.ch.


A 5 Termine:


Einsendung Fragebogen

bis Ende April 2000

Versammlung InteressentInnen

Juni 2000

Abschluss Verträge

Juli – Oktober 2000

Mietbeginn für Ausbau

Januar 2001

Voraussichtlicher Bezug

Juli 2001


Gemäss Bauprogramm wird das Haus Jurastrasse 1 im September fertig erstellt sein, noch ohne die Attikaaufbauten aus Holz. Wer sich nicht aufgrund von Projektplänen und Modellen entscheiden kann, hat dann die Möglichkeit dies aufgrund einer Besichtigung der (noch rohen) Räume zu tun.